Die Zürcher Quartiere der Gründerzeit zeichnen sich durch ihre städtebauliche Vielfalt und durch ihre innere Durchlässigkeit aus. Blockränder, Punktbauten, Hofgebäude und hybride Formen mit sehr kleinen Gebäudeabständen bieten Nischen und Freiräume zum Zusammenleben und -Arbeiten. Die baurechtlichen Rahmenbedingungen der alten BZO förderten in der Quartiererhaltungszone den sogenannt reinen, geschlossenen Blockrand mit einheitlichen Gebäudehöhen und Gebäudetiefen. Das den Untersuchungen übergeordnete Ziel war eine Abkehr von den Kriterien Nutzungsmass und Gebäudehöhe, hin zu Qualitäten, wie Durchlässigkeit, Transparenz und Vielfalt – natürlich unter Beibehaltung der maximal zulässigen Ausnützung. Wir suchten nach unterschiedlich kombinierbaren städtebaulichen Bausteinen und nach nicht anfechtbaren Formulierungen, damit der laufende Vereinheitlichungsprozess auf baurechtlicher Ebene geöffnet werden kann. Anhand von verschiedenen Gevierten wurden unterschiedliche Erneuerungsszenarien mit den realen und den bereinigten Besitzverhältnissen durchgespielt. Die gewonnenen Erkenntnisse sind in die Neuformulierung zu den Quartiererhaltungszonen eingeflossen und sind mit der revidierten BZO 2018 in Kraft getreten.
Auftraggeberin
Amt für Städtebau, Zürich
2010–12
Zusammen mit
futurafrosch, Zürich